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Rauchmelder Retten Leben - egal wo und Wann!

Rauchwarnmelder (kurz Rauchmelder) sind ein essenzieller Schutz vor tödlichen Brandgefahren. Besonders nachts, wenn der Geruchssinn nicht aktiv ist, können Brände unbemerkt bleiben – giftige Rauchgase führen oft innerhalb weniger Minuten zur Bewusstlosigkeit oder sogar zum Tod. In Deutschland sind Rauchwarnmelder für private Wohnräume gesetzlich vorgeschrieben. Wir zeigen euch die Funktionsweise und wie Ihr euch mit einem Rauchwarnmelder optimal vor den Gefahren schützen könnt.

Was ist ein Rauchwarnmelder? 

Ein Rauchwarnmelder warnt durch einen lauten akustischen Alarm vor lebensbedrohlichen Rauchgasen durch einen Brand. Im Ernstfall verschafft er euch und eurer Familie wertvolle Zeit zur Flucht. Wir empfehlen zusätzlich, die Fluchtweg im Voraus zu planen und zu üben, damit jeder weiß, was im Alarmfall zu tun ist. 

 

Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?

Rauchwarnmelder reagieren auf Rauchpartikel in der Luft. Sie enthalten eine kleine Strahlungsquelle und einen Sensor, der die Streuung von Licht durch Rauchpartikel erkennt. Wenn Rauch in das Gerät eindringt, wird die Lichtstreuung verändert, und der Rauchwarnmelder löst einen lauten akustischen Alarm aus. 

 

Wo werden Rauchwarnmelder Platziert?

Rauchwarnmelder sollten an der Decke montiert werden, möglichst in der Mitte des Raumes, fern von Lüftungsöffnungen, Heizkörpern oder direkten Dampfauslässen. Der Melder sollte dabei mindestens 50 cm von Wänden und Ecken entfernt sein.

 

In Schleswig-Holstein ist die Montage eines Rauchwarnmelders in allen Schlaf- und Kinderzimmern, in Fluren über die ein Rettungsweg ins Treppenhaus oder ins Freie führen, vorgeschrieben.

Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein

Die Rauchwarnmelderpflicht in Schleswig-Holstein gilt seit dem 01.01.2011. Termin, Fristen und Details zur Installation und Wartung werden in der Landesbauordnung beschrieben. Für alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie für Rettungswege aus allen Aufenthaltsräumen in vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum (Wohnungen und Eigenheime) gilt die Rauchwarnmelderpflicht.

Quellenangaben: Textauszüge und Informationen wurden von der Initiative "Rauchmelder retten leben" des Forum Brandrauchprävention e.V. verwendet.

 

 

Freiwillige Feuerwehr Sievershütten

Mühlenstraße 6  I  24641 Sievershütten
Vertreten durch den Wehrführer Matthias Wrage
Tel.: 04194 / 68 79 412

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